Pyrrolizidinalkaloide
GALAB bietet die Analyse von 43 Pyrrolizidinalkaloiden an.
Hintergrund
Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind Phytochemikalien und somit ein natürlicher Schutz gegen Raubtiere. Insbesondere 1,2-ungesättigtes PA hat ein hohes toxisches Potential. Daher sind diese schädlichen Verbindungen in Lebensmitteln und Futtermitteln unerwünscht.
PA, von denen etwa 660 Einzelsubstanzen bekannt sind, ist nach heutigem Kenntnisstand bei über 350 Pflanzenarten nachweislich vorhanden und wird bei weiteren 6.000 Pflanzenarten angenommen. Sie stammen aus fremden Kräutern auf Anbauflächen und können während der Ernte in die Nahrung gelangen. Bei verschiedenen (Kräuter-) Tees ist die Kontamination mit PA ein bekanntes Problem, ebenso wie bei pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln und Tierfutter. Darüber hinaus wurde Senecio mit PA gelegentlich in Salaten nachgewiesen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zeigte auch in getrockneten und gefrorenen Gewürzen und Kräutern übermäßige PA-Werte. Sogar Honig kann durch Pollen kontaminiert sein, die von PA-haltigen Wildpflanzen stammen.
Grenzwerte
Seit dem 01.07.2022 gelten nun gemäß der VO(EU) 2020/2040 zur Änderung der VO(EU) 1881/2006 Grenzwerte für Nahrungsergänzungsmittel auf Tee-, Kräuter- und Pollenbasis, Pollen und Pollenprodukte sowie für Kräuter und Gewürze.
GALAB – Umfassender Service aus einer Hand
GALAB überprüft den Gehalt an 1,2-ungesättigtem PA durch Flüssigkeitsextraktion mit SPE-Reinigung und Messung unter Verwendung von LC-MS / MS. Diese Methode umfasst derzeit 43 Analyten und erweitert damit das Spektrum der vom BfR empfohlenen 21 Substanzen. GALAB bietet die Analyse von 1,2-ungesättigtem PA in verschiedenen Lebensmitteln aus Kräutern und Gewürzen, Tee, Honig, Mehl und Nahrungsergänzungsmitteln an. Dies schließt auch die Produktionskette für Babynahrung ein, beispielsweise Produkte, die Spinat enthalten. Die Bestimmungsgrenze liegt bei 1 μg / kg für feste Lebensmittel (z. B. Kräuter, Tee, Honig, Mehl) und 0,1 μg / kg für flüssige Lebensmittel (z. B. trinkfertige Tees). Eine angemessene und repräsentative Probenahme ist unbedingt erforderlich, da Wildkräuter als PA-Quelle ungleich verteilt sind. Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen für die Probenahme. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das BfR empfehlen daher, die Kriterien des Probenahmeverfahrens für die offizielle Kontrolle des Mykotoxingehalts anzuwenden (Verordnung (EG) Nr. 401/2006). Mit diesen umfassenden Dienstleistungen ermöglicht GALAB allen Beteiligten in der Lebensmittelkette eine vollständige Analyse sowie kontinuierliche Unterstützung aus einer Hand.
Analyseparameter:
- Echimidine
- Echimidine-N-Oxide
- Echinatine
- Echinatine-N-Oxide
- Erucifoline
- Erucifoline-N-Oxide
- Europine
- Europine-N-Oxide
- Heliosupine
- Heliosupine-N-Oxide
- Heliotrine
- Heliotrine-N-Oxide
- Indicine
- Indicine-N-Oxide
- Integerrimine
- Integerrimine-N-Oxide
- Intermedine
- Intermedine-N-Oxide
- Jacobine
- Jacobine-N-Oxide
- Lasiocarpine
- Lasiocarpine-N-Oxide
- Lycopsamine
- Lycopsamine-N-Oxide
- Monocrotaline
- Monocrotaline-N-Oxide
- Retrorsine
- Retrorsine-N-Oxide
- Rinderine
- Rinderine-N-Oxide
- Senecionine
- Senecionine-N-Oxide
- Seneciphylline
- Seneciphylline-N-Oxide
- Senecivernine
- Senecivernine-N-Oxide
- Senkirkine
- Spartioidine
- Spartioidine-N-Oxide
- Trichodesmine
- Trichodesmine-N-Oxide
- Usaramine
- Usaramine-N-Oxide
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