Neues Verwendungsverbot für Bisphenol A in Kraft getreten

Verbot von Bisphenolen
Am 20. Januar 2025 trat die Änderungsverordnung EU 2024/3190 Verbot der Verwendung von Bisphenol A und anderen Bisphenolen in bestimmten Materialien gemäß Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 in Kraft. Damit dürfen bestimmte Bisphenole und deren Derivate nicht mehr verwendet werden. Der bisherige spezifische Migrationsgrenzwert für Bisphenol A von 0,05 mg/kg wird damit aufgehoben. Künftig dürfen die entsprechenden Bisphenole im Bedarfsgegenstand nicht mehr „nachweisbar“ sein, wobei eine methodische Nachweisgrenze von 1 µg/kg festgelegt wird.
Bisphenol A (BPA) ist eine chemische Verbindung, die häufig in der Herstellung von Kunststoffen und Harzen verwendet wird, insbesondere in Polycarbonat-Kunststoffen und Epoxidharzen. Es findet Anwendung in Alltagsgegenständen wie Lebensmittelverpackungen, Getränkebehältern und Beschichtungen von Konservendosen. BPA kann aus diesen Materialien in Lebensmittel oder Getränke übergehen.
Gesundheitliche Risiken
BPA wird als endokriner Disruptor eingestuft, der hormonelle Funktionen im Körper stören kann. Studien legen nahe, dass BPA potenziell mit Gesundheitsproblemen wie Unfruchtbarkeit, Entwicklungsstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einem erhöhten Krebsrisiko verbunden ist. Besonders gefährdet sind Föten, Kleinkinder und Schwangere. Die strengere Rechtslage zielt darauf ab, die Belastung durch BPA und ähnliche Substanzen zu minimieren und damit potenzielle Gesundheitsrisiken zu reduzieren.
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