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EU–Mercosur-Handelsabkommen und Frankreichs Null-Toleranz-Politik: Was das für den Marktzugang bedeutet

EU–Mercosur-Handelsabkommen und Frankreichs Null-Toleranz-Politik: Was das für den Marktzugang bedeutet

Ein neues Handelskapitel zwischen der EU und Mercosur

Am 17. Januar 2026 unterzeichneten die Europäische Union und Mercosur das EU–Mercosur-Partnerschaftsabkommen. Nach der Ratifizierung wird damit eine der größten Handelszonen weltweit geschaffen, die rund 700 Millionen Verbraucher umfasst.

Das Mercosur Bündnis wurde 1991 gegründet und besteht aus Argentinien, Bolivien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Ziel des Bündnisses ist die Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Integration sowie die Erleichterung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. Das neue Abkommen erweitert diesen Rahmen auf die Europäische Union.

Reduzierte Zölle und ein verbesserter Marktzugang dürften insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor zu steigenden Handelsvolumina führen. Für Unternehmen, die in diesen Märkten tätig sind, eröffnet das Abkommen neue Chancen.

Gleichzeitig bleiben die regulatorischen Anforderungen innerhalb der EU streng und werden in bestimmten Bereichen weiter verschärft.

Frankreich führt einen LOQ-basierten Konformitätsschwellenwert ein

Anfang Januar 2026 führte Frankreich eine nationale Maßnahme ein, die die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus Drittländern einschränkt, wenn diese nachweisbare Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten, die in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen sind.

Nach EU-Recht werden Pestizidrückstände grundsätzlich anhand von Höchstgehalten (Maximum Residue Levels, MRL) bewertet. Diese basieren auf toxikologischen Risikobewertungen und Berechnungen der diätetischen Exposition. Sie definieren Rückstandskonzentrationen, die aus Sicht des Gesundheitsschutzes als akzeptabel gelten.

Frankreich wendet für ausgewählte Stoffe einen anderen Maßstab an. Anstelle einer ausschließlichen Orientierung am MRL wird die Bestimmungsgrenze (Limit of Quantification, LOQ) als maßgeblicher Konformitätswert herangezogen.

Die LOQ ist ein analytischer Parameter. Sie beschreibt die niedrigste Konzentration, die mit validierten Labormethoden zuverlässig quantifiziert werden kann. Sie basiert nicht auf toxikologischen Sicherheitsmargen, sondern auf methodischen Leistungsgrenzen.

Das bedeutet, dass ein Produkt die EU-MRL-Anforderungen erfüllen und dennoch in Frankreich als nicht konform gelten kann, wenn ein Rückstand die geltende LOQ überschreitet. Praktisch wird damit ein Null-Toleranz-Standard auf dem Niveau der quantifizierbaren Nachweisbarkeit etabliert.

Die Regelung gilt sowohl für unverarbeitete Rohwaren als auch für verarbeitete Lebensmittel. Verarbeitungsfaktoren müssen berücksichtigt werden. Sie greift zudem, wenn Waren über einen anderen Mitgliedstaat nach Frankreich gelangen, bevor sie dort in Verkehr gebracht werden.

Im Kontext des wachsenden Handels zwischen der EU und Südamerika gewinnt diese regulatorische Differenz besondere Bedeutung. Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, können in anderen Regionen weiterhin erlaubt sein. Daraus ergeben sich unterschiedliche Produktionsstandards, die sich spätestens beim Marktzugang bemerkbar machen.

Besonders relevante Stoffe im Zusammenhang mit dem französischen Markt

Mancozeb ist ein breit wirksames Fungizid, das historisch im Obst- und Gemüsebau sowie im Ackerbau eingesetzt wurde, unter anderem bei Kartoffeln, Zwiebeln, Tomaten, Weintrauben und verschiedenen Obstkulturen. In der Europäischen Union besitzt der Wirkstoff nach seiner Neubewertung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Durchführungsverordnung (EU) 2020/2087) keine Zulassung mehr. Im Bewertungsverfahren wurden unter anderem endokrinschädigende Eigenschaften und Reproduktionstoxizität als kritisch eingestuft.

Mancozeb ist chemisch instabil und kann sich während Lagerung oder Verarbeitung abbauen. Ein bedeutendes Abbauprodukt ist Ethylenthiourea (ETU), das in toxikologischen Bewertungen mit Schilddrüseneffekten und potenziellen reproduktionstoxischen Risiken in Verbindung gebracht wurde.

Benomyl, Carbendazim und Thiophanat-methyl gehören zur Gruppe der systemischen Benzimidazol-Fungizide und wurden bei Kulturen wie Zitrusfrüchten, Bananen, Äpfeln, Birnen, Steinobst, Erdbeeren und Getreide eingesetzt. Ihr Wirkmechanismus beruht auf der Hemmung der Zellteilung von Pilzen durch Interaktion mit Beta-Tubulin. Benomyl und Thiophanat-methyl werden im Stoffwechsel zu Carbendazim umgewandelt, weshalb dieser Stoff häufig als regulatorisch relevanter Rückstand bestimmt wird. Diese Wirkstoffe sind nach regulatorischer Bewertung ihres toxikologischen Profils in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen.

Glufosinat wurde als nicht-selektives Herbizid in Obstanlagen, als Sikkationsmittel beispielsweise bei Kartoffeln sowie als selektives Herbizid in herbizidtoleranten Maissystemen eingesetzt. Der Wirkmechanismus beruht auf der Hemmung der Glutamin-Synthetase. Glufosinat ist derzeit in der Europäischen Union nicht zugelassen, nachdem im Rahmen der Risikobewertung unter anderem entwicklungsrelevante toxikologische Bedenken identifiziert wurden.

Was das für Unternehmen bedeutet – und wie GALAB unterstützen kann

Wenn Konformität über quantifizierbare Nachweisgrenzen definiert wird, wird die Leistungsfähigkeit des Labors zum entscheidenden Faktor.

Messungen im Spurenbereich, die Differenzierung verwandter Verbindungen sowie die gezielte Bestimmung relevanter Abbauprodukte wie Ethylenthiourea sind zentrale Voraussetzungen für eine belastbare Konformitätsbewertung.

GALAB bietet validierte Multi-Rückstands-Screenings sowie substanzspezifische Analysen im Einklang mit den geltenden LOQ-Anforderungen an. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei der Interpretation analytischer Ergebnisse im Kontext nationaler Maßnahmen wie der französischen Regelung.

In einem regulatorischen Umfeld, in dem Nachweisgrenzen über die Marktfähigkeit entscheiden, trägt analytische Klarheit unmittelbar zu einem sicheren Zugang zu regulierten Märkten bei.

Quellen

France bans food imports containing certain pesticides – Le Monde; January 7, 2026,

EU and Mercosur sign historic and ambitious partnership – European Commission, Jan 17, 2026

Decree of January 5, 2026 suspending the import, introduction, and marketing, whether free of charge or for a fee, in France, of foodstuffs from countries outside the European Union containing residues of certain active plant protection substances prohibited for use in the European Union. – Légifrance; Jan 7, 2026; (French)

Regulation (EC) No 396/2005 of the European Parliament and of the Council of 23 February 2005 on maximum residue levels of pesticides in or on food and feed of plant and animal origin – EUR-Lex

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