Phosphonsäure

Was ist Phosphonsäure?
Phosphonsäure ist ein Abbauprodukt des Fungizids Fosetyl-Aluminium. In Ernteprodukten kann sie auch aus der direkten Ausbringung von phosphonathaltigen Düngemitteln stammen. Dies macht die Rückverfolgung ihrer Herkunft zu einem komplexen Thema.
Aufgrund der langen Persistenz von Phosphonsäure können Rückstände selbst dann noch zur Erntezeit vorhanden sein, wenn Fosetyl-Aluminium bereits früh in der Wachstumsphase ausgebracht wurde. Diese Persistenz hat regulatorische Folgen, insbesondere im ökologischen Landbau, wo das Vorhandensein von Phosphonsäure unter den derzeitigen EU-Vorgaben zu Problemen führen kann. Obwohl sie im Allgemeinen nicht als toxisches Risiko gilt, können Rückstände zur Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben und zu Marktbarrieren für Produzenten und Exporteure führen.
Welche Lebensmittelgruppen und Sektoren sind betroffen?
Rückstände von Fosetyl-Aluminium und Phosphonsäure sind insbesondere in folgenden Bereichen relevant:
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Obst und Gemüse: Besonders bei Trauben, Salat, Gurken und Zitrusfrüchten.
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Kräuter und Blattgemüse: Diese neigen aufgrund ihrer großen Oberfläche zur Anreicherung von Rückständen.
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Ökologische Produktion: Phosphonsäurerückstände können bei nicht genehmigter Anwendung zum Verlust der Bio-Zertifizierung führen.
FAQ: Fosetyl-Aluminium und Phosphonsäure in Lebensmitteln
❓ Wie hängen Fosetyl-Aluminium und Phosphonsäure zusammen?
✔ Fosetyl-Aluminium wird in Pflanzen zu Phosphonsäure abgebaut (Metabolit).
❓ Wo kommen diese Rückstände häufig vor?
✔ In Obst (insbesondere Trauben und Zitrusfrüchten), Blattgemüse und gelegentlich in Bioprodukten durch phosphonathaltige Düngemittel.
❓ Sind Phosphonsäurerückstände in Bio-Lebensmitteln erlaubt?
✔ Nein, wenn sie aus dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stammen. Ihr Vorkommen kann auf Kontamination oder unerlaubte Anwendung hinweisen.
❓ Ist Fosetyl-Aluminium in der EU gesetzlich geregelt?
✔ Nein, nur Phosphonsäure und ihre Salze (ausgedrückt als Phosphonsäure) unterliegen der Regulierung. Fosetyl selbst ist nicht in der Definition enthalten und fällt daher nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Beide werden jedoch zur Kontrolle gemeinsam analysiert.
❓ Welche Technologie verwendet GALAB für diese Analysen?
✔ GALAB bietet eine hochempfindliche Analysemethode auf Basis des QuPPe-Verfahrens an, die zuverlässig Spuren bis zu 0,01 mg/kg nachweisen kann – damit Sie auch künftig auf neue gesetzliche Anforderungen vorbereitet sind.
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