Phosphan

Phosphan oder Phosphorhydrid (PH3) wird als Begasungsmittel angewendet, um Lagerschädlinge in Lagerhäusern oder Behältern abzutöten. Dieses Verfahren ist für konventionelle Lebensmittel legitim, für Bio-Lebensmittel verursacht es jedoch ein Problem.

Rechtlicher Hintergrund

In Deutschland ist Phosphan bzw. Phosphid zur Behandlung von gelagertem Getreide, vielen getrockneten Lebensmitteln wie Kaffee, Kakao, Gewürzen, getrockneten Früchten, Ölsaaten oder als Köder (Zinkphosphid) für Wühlmäuse zugelassen. Die Anwendung von Phosphan ist für den ökologischen Landbau nicht zulässig. Gemäß der Verordnung 834/2007 des EU-Rates dürfen in Bio-Lebensmitteln keine Rückstände nachgewiesen werden. Als Hinweis darauf, dass keine Anwendung stattgefunden hat, wird der Orientierungswert von 10 µg / kg BNN (Bundesverband Naturkost Naturwaren) für die Bewertung in Deutschland verwendet. Laut Bio Suisse werden in der Schweiz Getreide aus biologischem Anbau mit einem Gehalt von mehr als 1 µg / kg von den Behörden abgelehnt.

Analyse

Die Bestimmung von Phosphan bei GALAB erfolgt mit einer robusten Headspace-GC-Methode mit massenspektrometrischer Detektion. Mit dieser äußerst empfindlichen Methode erreichen wir eine Bestimmungsgrenze von 0,001 mg / kg Phosphan in Lebensmitteln.

Weitere Informationen:
Bio Suisse
BVL – Zulassung PhospAuthorisation phosphin
CVUA Phosphin-Befunde 2012

Unsere Leistungen:

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