Anorganisches Arsen - Implementierung einer neuen Methode nach DIN-Entwurf

Zur Bestimmung von anorganischem Arsen in Lebensmitteln bietet GALAB das neue DIN-Verfahren an. Der Normentwurf DIN EN 16802: 2014-11 beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung von anorganischem Arsen in Lebensmitteln marinen und pflanzlichen Ursprungs mittels Anionenaustausch-HPLC-ICP-MS nach Wasserbadextraktion. Mit dieser Methode wird die Summe der anorganischen Arsenverbindungen bestehend aus Arseniten As (III) und Arsenaten As (V) nachgewiesen.

Arsen kann in verschiedenen chemischen Formen gefunden werden, von denen nicht alle die gleiche Toxizität aufweisen. Die hochtoxischen und krebserzeugenden anorganischen Verbindungen sind in Boden, Wasser und Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs vorhanden, zum Beispiel in Reis. Verschlucktes anorganisches Arsen ist in lebenden Organismen methyliert. Infolgedessen werden organische Arsenverbindungen wie Arsenobetain – die Hauptarsenverbindung in Fischen – synthetisiert, das nicht als toxisch angesehen wird.

Zur Bestimmung von anorganischem Arsen nach dem DIN-Entwurf werden As (III) und AS (V) unter erhitzten Bedingungen mit verdünnter Salpetersäure und einer Wasserstoffperoxidlösung extrahiert. Das gesamte anorganische Arsen wird zu As (V) oxidiert und durch Anionenaustausch-HPLC von anderen Arsenverbindungen getrennt. As (V) wird mit dem elementspezifischen Detektor von ICP-MS mit einer Bestimmungsgrenze von 0,01 mg / kg nachgewiesen.

Insbesondere Reispflanzen nehmen Arsen aus Boden und Wasser auf. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das Risiko der Aufnahme von Arsen aus Reis bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Gesundheitsrisiko hinsichtlich des Krebsrisikos möglich ist und dass der Arsengehalt in Lebensmitteln auf ein unvermeidliches Minimum reduziert werden sollte (ALARA-Prinzip).

Codex Alimentarius arbeitet seit einigen Jahren an einem Verhaltenskodex zur Vorbeugung und Minimierung von Arsen in Reis. Basierend auf diesen Studien hat die EU eine Verordnung (2015/1006) mit Höchstgrenzen für verschiedene Reisprodukte ausgelegt (siehe Tabelle). Weitere Daten werden in Überwachungsprogrammen gesammelt, um die Kontamination von verarbeiteten Lebensmitteln zu verfolgen.

Tabelle: Höchstgrenzen für anorganisches Arsen in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006:

3.5annorganisches Arsen (Summe aus As (III) und As (V)) 
3.5.1Nicht parboiled gemahlener Reis (polierter oder weißer Reis)0.20 mg/kg
3.5.2Parboiled Reis und geschälter Reis0.25 mg/kg
3.5.3Reiswaffeln, Reiscracker und Reiskuchen0.30 mg/kg
3.5.4Reis zur Herstellung von Nahrungsmitteln für Säuglinge und Kleinkinder0.10 mg/kg

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