Organische Integrität im Lieferkettenmanagement

Gemeinsam Lösungen schaffen – weit über die Analytik hinaus

 

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Organische Integrität im Lieferkettenmanagement

GALAB entwickelt ständig neue Dienstleistungen, um den immer neuen und komplexen Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden. Innovationen sind in einem dynamischen Markt von entscheidender Bedeutung, um den Grundstein für den Kundenerfolg zu legen.

Bei GALAB haben wir jetzt ein Produkt speziell für europäische Importeure entwickelt. Es ermöglicht ihnen, die Wertschöpfungsketten ihrer Lieferanten in Drittländern leicht kennenzulernen und zu verstehen. Das Hauptziel besteht darin, die Risiken von Produktmischungen, Kontaminationen und Verfälschungen zu identifizieren und anschließend zu minimieren. Durch das Erreichen dieser Risikominimierung erfüllen Unternehmer, die in den Geltungsbereich der EU-Bio-Verordnung fallen, letztendlich ihre Verpflichtungen, die sich aus den jüngsten Änderungen dieser Verordnung ergeben. Diese Maßnahmen müssen daher entlang der Wertschöpfungskette ab der Herkunft des Produkts erfolgen und als „verhältnismäßig“ und „angemessen“ bewertet werden. Die Importeure sind verpflichtet, regelmäßige Kontrollen und Anpassungen durchzuführen.

Die notwendigen Schritte

Der Vorschlag von GALAB umfasst die folgenden Schritte:

  • Partizipative Identifizierung und Analyse von Risiken für den ökologischen Landbau (und dessen Produkte) in einem Workshop
  • Erstellung eines Arbeitsplans zur Reduzierung der identifizierten Risiken entlang der Wertschöpfungskette mit dem Exporteur
  • Regelmäßige Überwachung der Risiken und Anpassung des Arbeitsplans in Abständen von 18 Monaten
  • Die Kontrolle über die Umsetzung des Arbeitsplans im Drittland liegt in der Verantwortung der Kontrollstelle des jeweiligen Exporteurs. In dieser Rolle erhält die Inspektionsstelle eine Kopie des erstellten Arbeitsplans.
  • Der europäische Importeur, der für das Inverkehrbringen des importierten Bioprodukts verantwortlich ist, erhält sowohl die Risikoidentifizierungsberichte als auch die ausgearbeiteten Arbeitspläne für seine Kontrollstelle in deutscher / englischer / spanischer Sprache.

Auslegung von Artikel 27-29,41-42 in der EU-BIO-Rahmenverordnung (EU) 2018/2019


Verordnung (EU) 2018/828 des Europäischen Parlaments und Rates. 30. Mai 2018

Auslegung von Artikel 27-29,41-42 in der EU-BIO-Rahmenverordnung ( EU) 2018/2019

Verordnung (eu) 2018/828 des Europäischen Parlaments und Rates. 30. Mai 2018

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