Chlorat in Lebensmitteln
Chloratrückstände werden in verschiedenen Lebensmitteln nachgewiesen, auch in Tiefkühlprodukten oder verzehrfertigen Karotten. Behörden und Industrie suchen nach möglichen Quellen für diese Kontamination von Lebensmitteln. Die Behandlung von Trinkwasser mit chlorhaltigen Wirkstoffen ist weltweit üblich und wurde als mögliche Quelle identifiziert. Weitere Wege der Kontamination sind noch nicht vollständig geklärt. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt der CVUA Stuttgart beschreibt einen weiteren möglichen Weg: Chlorwasser, das zum Waschen von Gemüse und Obst verwendet wurde.
Anwendung
Chlorate sind die Salze der Chlorsäure, die in der Pyrotechnik, zum Bleichen von Papier und zum Gerben von Leder verwendet werden. Chlorate sind auch als Pflanzenschutzmittel (Herbizide) und Desinfektionsmittel (Biozide) wirksam, eine Anwendung als solche ist jedoch nicht mehr zulässig. Chlorat kann als Nebenprodukt in zugelassenen chlorhaltigen Desinfektionsmitteln für die Trinkwassererzeugung enthalten sein. Beispielsweise enthält Natriumhypochloritlösung bis zu 5,4% Natriumchlorat (bezogen auf freies Chlor / aktives Chlor).
Anmeldung
In Deutschland waren Herbizide mit dem Wirkstoff Natriumchlorat bis 1992 zugelassen. Seit 2010 ist die Anwendung von chlorathaltigen Pestiziden in der EU verboten. Relevante Rückstände aus früheren Anmeldungen können ausgeschlossen werden. Als Lebensmittelzusatzstoffe sind keine chlorhaltigen Substanzen zur Verwendung als Desinfektionsmittel zugelassen.
Aktueller rechtlicher Hintergrund
Im Juni hat EFSA eine Erklärung veröffentlicht, in der toxikologische Höchstgrenzen für die akuten und chronischen Risiken von Chlorat in Lebensmitteln abgeleitet wurden. Laut EFSA gilt eine tolerierbare tägliche Aufnahme (TDI) von 3 µg / kg Körpergewicht als harmlos. Die auf der Risikobewertung der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR) basierenden Zwischenwerte werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) widerrufen. Bis die Höchstgrenzen für die gesamte EU gelten, sollten Lebensmittel gemäß Art. 14 der Grundverordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Sicherheit kontrolliert werden. Zu diesem Zweck hat die EFSA eine Höchstmenge für die tägliche Aufnahme (akute Referenzdosis ARfD) von 36 µg / kg Körpergewicht abgeleitet, die ohne Variabilitätsfaktoren anzuwenden ist. Das BMEL erwartet, dass die EU-Kommission in naher Zukunft spezifische Höchstgrenzen festlegt, um die chronische Exposition gegenüber Chlorat zu minimieren. Für Babynahrung gilt unabhängig von der Quelle des Rückstands weiterhin eine maximale Rückstandsgrenze von 0,01 mg / kg für verzehrfertige Lebensmittel.
Analyse
Die Bestimmung von Chlorat und Perchlorat bei GALAB erfolgt nach einer Einzelrückstandsmethode mit LC-MS / MS-Nachweis. Mit unserer Analysemethode bestimmen wir sicher Chlorat in Obst, Gemüse und Säften mit einer Bestimmungsgrenze von 0,01 µg / kg.
Unsere Leistungen:
- GALAB 500plus
- GALAB 500plus BNN
- GALAB 500plus gem. Diätverordnung Anhang 22+23
- Säureherbizide
- Ethephon
- Fosetyl-Al/ Phosphonsäure
- Dithiocarbamate
- Chlorat/ Perchlorat
- Chlormequat/ Mepiquat
- Paraquat/ Diquat
- Glyphosat, Glufosinat
- AMPA
- Gesamtbromid
- Phosphan
- Nitrat/ Nitrit
- Trimesium
- Nikotin
- Fipronil
- Guazatin
- Ethoxyquin/ -Dimer
- Anthraquinon
- Sulfit
- Nereis-Toxine
- Methoxy-2-propylamin
- Amino-2-methylpropanol
- Dimethylaminoethanol
- Methoxypropylamin
- Chlorid
- DDAC, BAC
- Diethanolamin, Triethanolamin
- Morpholin
- NN-Diethylethanolamin
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