Änderungsverordnung der Pestizid-Höchstgehalte: Ab dem 02.09.2021 gelten neue Werte für Lebensmittel
Die Europäische Union legt in ihrer EU-Pestizid-Datenbank für jedes Pestizid Höchstgehalte fest. Diese werden aufgrund von toxikologischen Untersuchungen und Daten ermittelt und kontinuierlich neu bewertet. So kommt es vor, dass die Werte von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen.
Genau das ist geschehen: Ab dem 02.09.2021 tritt die Änderungsverordnung VO (EU) 2021/155 in Kraft. Verschiedene Wirkstoffe erhalten dann eine neue Höchstgrenze, die besonders für Erzeuger von Obst und Gemüse relevant sein wird.
Wir bei GALAB untersuchen in unserem Analytiklabor tagtäglich Lebensmittel: Viele untersuchte Proben der letzten Jahre würden die neuen Höchstmengen überschreiten. Eine Analyse ist für Lebensmittelerzeuger ein guter Weg, Höchstmengenüberschreitungen frühzeitig auszuschließen.
Für welche Wirkstoffe gelten die neuen Höchstgehalte?
Wenn ab dem 02.09.2021 die neue Verordnung gültig ist, schreibt die EU-Pestizid-Datenbank für folgende Wirkstoffe einen neuen Höchstgehalt vor:
- Tetrachlorkohlenstoff
- Chlorthalonil
- Chlorpropham
- Dimethoat
- Ethoprophos
- Fenamidon
- Methiocarb
- Omethoat
- Propiconazol
- Pymetrozin
Bei den meisten dieser Wirkstoffe wird die Grenze herabgesetzt, teilweise sogar deutlich auf 0,01 mg/kg. Damit möchte die Europäische Union wichtige Fortschritte in Sachen Lebensmittelsicherheit machen.
Gerade für Erzeuger von Obst und Gemüse bringt die neue Verordnung einige Herausforderungen mit sich. Eine Analyse von GALAB gibt Aufschluss darüber, welche Pestizide in welchen Mengen in den Proben zu finden sind. Unsere Erfahrung der letzten Jahre zeigt uns, dass die neuen, niedrigen Höchstgrenzen von vielen Produkten überschritten werden könnten.
Welche Lebensmittel sind davon besonders betroffen?
Die Analysen der letzten Jahre in unserem Labor in Hamburg haben ergeben, dass sich die neuen Höchstgrenzen vor allem auf Tomaten auswirken werden. Ausschlaggebend dafür ist der Stoff Chlorthalonil. Derzeit liegt der Höchstgehalt noch bei 6 mg/kg. Tritt die Änderungsverordnung am 02.09.2021 in Kraft, gilt der neue Höchstwert von 0,01 mg/kg.
Nach unseren Erkenntnissen würden rund 93 % der bei GALAB positiv auf den Wirkstoff Chlorthalonil getesteten Tomaten (Bio und konventionell) die bald geltende Höchstgrenze überschreiten.
Ähnlich sieht es bei Orangen aus. Der Höchstgehalt von Propiconazol wird durch die Änderungsverordnung von 9 mg/kg auf 0,01 mg/kg abgesenkt. Mit dem neuen Höchstgehalt liegt bei 97% der Orangen-Proben (Bio und konventionell) mit positiven Befunden eine Höchtsmengenüberschreitung vor.
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