Als der amerikanische Chemiker Lloyd Hall entdeckte, dass sich Ethylenoxid dafür eignete, Bakterien, Viren und Pilze abzutöten, lag es nahe, dieses Verfahren für die Sterilisation von Gewürzen schnell patentieren zu lassen. Dies geschah 1938 und Ethylenoxidgas galt in der Folge jahrzehntelang als ein geeignetes Mittel für den Einsatz im Lebensmittelbereich. Noch heute wird es in vielen Ländern verwendet – in Deutschland ist das Verfahren seit 1981 verboten, in der Europäischen Union und einigen anderen Ländern seit 1990.
Mit gutem Grund, ist Ethylenoxid doch als karzinogen und mutagen eingestuft. Lebensmittel mit Rückständen von Ethylenoxid sind deshalb als gesundheitlich nicht sicher einzuordnen. Dennoch wird der Stoff in Drittländern weiter eingesetzt, etwa in Ölsaaten und Sesam mit Ursprung Indien.
GALAB hat aufgrund zunehmender Kundenanfragen eine eigene Analytik entwickelt, die seit November 2020 zur Verfügung steht. Nachgefragt wird diese Leistung, neben Gewürzen und Sesam, vor allem für Gemüse und Ashwagandha-Pulver. Bei dem entwickelten Messverfahren handelt es sich um eine schnelle Headspace-GC-MS Analyse. Mit dieser Methode kann Ethylenoxid gemäß Rückstandsdefinition als Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid) zuverlässig bestimmt werden.
Der Service von GALAB wird von den Kunden gut nachgefragt, was kaum verwundert. Im Herbst ist eine neue Verordnung der EU-Kommission in Kraft getreten (Durchführungsverordnung (EU) 2020/1540 vom 22. Oktober 2020). Diese besagt, dass 50 Prozent der Sesamsamen aus Indien auf Rückstände von Ethylenoxid untersucht werden müssen. Diese ersetzt die bisherige Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793.
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