EU-Bio-Gesetzesrahmen
EU- Parlament stimmt für Startverschiebung
Eigentlich sollte zum Jahreswechsel das neue EU-Bio-Recht in Kraft treten. Durch das Aufkommen der Corona-Pandemie mit all seinen Konsequenzen wurden viele Ressourcen anderweitig gebunden, so dass bald absehbar schien, dass der angesetzte Zeitrahmen für die Ausarbeitung knapp werden würde.
Nachdem die EU-Kommission Anfang September den Antrag zur Verschiebung eingereicht hatte, gab nun auch das EU-Parlament grünes Licht für eine Verschiebung um ein Jahr und den Start zum 1. Januar 2022.
Nun müssen noch die Mitgliedsstaaten mit einem Ministerratsbeschluss der Verschiebung formell zustimmen. Dies könnte bereits beim nächsten EU-Agrarministerrat erfolgen. Damit bliebe mehr Zeit, um die nachgeordneten Rechtsakte für die Verordnung (EU) 2018/848 auszuarbeiten.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Bio-Rechts gilt weiterhin das bestehende Öko-Recht gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und ihren Durchführungsverordnungen (EG) Nr. 889/2008 und (EG) Nr. 1235/2008.
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Mehr zum neuen Bio-Recht:
https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/neues-biorecht/