Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesundheitliche Bedenken hinsichtlich des Pestizids geäußert hatte, beendete die EU-Kommission die Zulassung von Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl zum 31. Januar 2020. Infolgedessen dürfen Pflanzenschutzmittel keine dieser Produkte mehr enthalten wirksame Bestandteile.
Da der Stoff nicht mit einer sicheren maximalen Expositionsgrenze, d.h. ohne toxikologischen Referenzwert bestimmt werden kann, hat die EU-Kommission nun die maximalen Rückstandsmengen (MRL) auf die analytische Bestimmungsgrenze von 0,01 mg / kg gesenkt und den Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung und ihrer Gültigkeit von den üblichen sechs Monate auf bis zu drei Monate gesenkt. Die neuen Höchstwerte gelten ab dem 13. November 2020.
Da keine weiteren Nutzungsfristen gewährt werden, ist dies auch die Ausverkaufsfrist.
GALAB bietet die Pestizide 500Plus® Methode an, eine leistungsstarke Pestizid-Multi-Methode, die Maßstäbe gesetzt hat. Es stellt sicher, dass Waren vor dem Verkauf ordnungsgemäß überprüft werden können.
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Regulation (EU) 2020/1085
Corrigendum to Commission Regulation (EU) 2020/1085