Mit Wirkung zum 1. Juli 2015 hat der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) die Zwischenwerte für Perchloratrückstände in getrockneten Kräuter- und Fruchtinfusionen geändert. Das Zwischenniveau wurde von 1,0 mg / kg auf 0,75 mg / kg gesenkt.
Darüber hinaus hat der EU-Ausschuss eine Empfehlung zur Überwachung des Vorhandenseins von Perchlorat in Obst, Gemüse, Säften, Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, Kräutern, Gewürzen und Tee sowie Getränken und Trinkwasser veröffentlicht, um weitere Daten zu sammeln Vorkommen von Perchlorat in Lebensmitteln.
Current interim values of SCoFCAH
EU recommendation monitoring Perchlorate
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