Krebserregende polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wurden in den letzten Jahren sowohl in Spielzeugen als auch in Konsumgütern bestimmt. Infolgedessen gibt es jetzt eine Verordnung für die Europäische Union (EU) 1272/2013, die auf einer deutschen Initiative beruht. PAK sind eine Gruppe von Substanzen, die nachweislich gesundheitsschädlich sind. Zahlreiche PAK-Verbindungen gelten als krebserzeugend, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR-Substanzen). Gemäß der Verordnung (EU) 1272/2013 gibt es Höchstgrenzen für PAK, die ab Dezember 2015 für Konsumgüter und Spielzeug mit Bestandteilen aus Kunststoff oder Gummi gelten. Für Sport- und Haushaltswaren, Werkzeuge, Kleidung und Armbänder beträgt die Höchstgrenze 1 mg / kg und für Spielzeug 0,5 mg / kg.
Diese Höchstgrenze gilt für die folgenden PAK (gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung Nr. 1907/2006):
Benzo[a]pyren
Benzo[e]pyren
Benzo[a]anthracen
Chrysene
Benzo[b]fluoranthen
Benzo[j]fluoranthen
Benzo[k]fluoranthen
Dibenzo[a,h]anthracen
Überprüfen Sie Ihre Produkte und Rohstoffe jetzt mit unseren validierten und sensiblen Methoden. Unsere Methoden erfassen alle nach der REACH-Verordnung relevanten PAK mit einer Bestimmungsgrenze von 1 µg / kg. Zusätzlich bieten wir die Bestimmung der 24 EU / EPA PAH an. Für die Analyse von Schuhmaterialien steht bei GALAB eine Methode nach DIN EN ISO 16190 zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie in allen Aspekten und unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot – Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier.